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Lieferungen ins Ausland
11.01.2007 Zumeist versenden Onlinehändler ihre Waren im Inland. Doch wie sind Lieferungen ins Ausland zu behandeln? Aufschluss zu dieser Frage gibt die folgende Übersicht. Grundsätzlich muss man das Ausland noch in die EG-Länder und die Drittländer unterscheiden.
Die hier dargestellten Konstellationen entsprechen einem Großteil der möglichen Fälle. Es können aber grundsätzlich andere Fälle mit anderen Lösungen auftreten. Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Einordnung, so wenden Sie sich unbedingt an einen Steuerberater. Das Gesetz sieht an dieser Stelle besondere Vorschriften für neue Fahrzeuge und für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Mineralöle, Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren) vor. Sollten Sie also solche Waren versenden, so wenden Sie sich bezüglich der Regelungen an einen Steuerberater. Achtung! Hierzu gehört auch die Insel Helgoland und Büsingen.Haben Sie Fragen zu diesem Thema? |
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