noch
Tage bis
zur Anmeldung Stromsteuer(monatlich)
Startseite
Samstag, 11. September 2010
Startseite
Beratung
Solaranlage Photovoltaik
Franchiseunternehmen
eBay, hood & Co.
Existenzgründung
Unsere Leistungen
OnlineRechner
Informationen
Steuern
Buchführung / Bilanz
Arbeitnehmer
Recht
Ihre Fragen (FAQ's)
Links
Downloads
Forum

twitter


 
Photovoltaik-Topliste
 
Post vom Finanzamt?
Wissenswert

Kennen Sie das? Sie befinden sich mit ihrem neuen Onlineshop gerade auf dem Weg in die schwarzen Zahlen und denken, Sie haben alles im Griff und alle bürokratischen Stolpersteine nach bestem Wissen gemeistert - und plötzlich droht neuer Ärger vom Finanzamt, z.B. mit folgenden Inhalten:

  • Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht
  • Prüfungsanordnung
  • Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlung
  • Nichtanerkennung der Anwendung der Differenzbesteuerung und Aufforderung zur Umsatzsteuernachzahlung

 

Oder haben Sie als Privatperson Ihren Dachboden entrümpelt, die alten Schätze nach und nach erfolgreich über ebay, hood & Co. versteigert und freuen sich nun über die Aufbesserung der Urlaubskasse? Doch Ihre Freude währt nicht lange, denn das Finanzamt sieht Ihre private Aufräumaktion und den anschließenden Privatverkauf mit ganz anderen Augen:

„…nach uns vorliegenden Unterlagen sind Sie bei ebay als Verkäufer aufgetreten. Hierzu haben Sie in Ihrer Steuererklärung keine Angaben gemacht. Ich bitte Sie, Ihre gesamten Verkaufsaktivitäten aufzulisten und uns in Ergänzung Ihrer Steuererklärung nachzureichen.“

„ …nach uns vorliegenden Hinweisen treten Sie bei ebay als gewerblicher Verkäufer auf. Wir fordern Sie hiermit auf, Ihre Gewinnermittlung und Steuererklärung für den Zeitraum… nachzureichen.[…] Die Abgabe der Steuererklärung gilt als Selbstanzeige im Sinne § 371 AO.“

Was kommt nun auf Sie zu? Sind Sie im steuerlichen Sinne Privatverkäufer oder gewerblicher Verkäufer? Wie müssen Sie sich verhalten? Wie können Sie sich gegen unrichtige Vorwürfe wehren? Wie und wann muss ein Einspruch erfolgen?

Wir stehen Ihnen mit Beratung und Hilfe zur Seite.

Egal ob Einspruch, Korrespondenz mit dem Finanzamt, Verfahrensführung oder Vertretung vor den Finanzgerichten – wir beraten und vertreten Sie. Dabei profitieren speziell Sie als Internethändler oder privater Online-Auktionär von unserer Spezialisierung und Erfahrung als Online-Steuerberater für Online-Angelegenheiten.

 

Sie möchten die Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt schnell beilegen? Rufen Sie uns unter 0381 / 649 144 an. Sie erhalten umgehend von uns ein Angebot und Hilfe.

 
Unsere Partner
Unsere Partner

Internetrecht Rostock Unsere Partner