| Alle wichtigen Informationen zur Kleinunternehmerregelung |
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Alle wichtigen Informationen zur Kleinunternehmerregelung
25.03.2010 Wer ist ein Kleinunternehmer?Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Bereich der Umsatzsteuer.Kleinunternehmer sind Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass ein Unternehmer der im vergangenen Jahr einen Umsatz von bis zu 17.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) und in diesem Jahr einen Umsatz von nicht mehr als 50.000 € erzielt, Kleinunternehmer sein kann. Diese Regelung dient der Erleichterung für den Unternehmer und das Finanzamt. Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein?
Welche Voraussetzungen gibt es?
Bei der Berechnung der Umsätze werden bestimmte Beträge herausgerechnet. Somit könnten Sie auch mit einem Gesamtumsatz von mehr als 17.500 € in diese Regelung fallen. Muss man Kleinunternehmer sein?Nein, der Unternehmer hat die Wahl. Er kann einen Antrag für die ganz normale umsatzsteuerliche Behandlung stellen. An diesen Antrag ist er dann aber fünf Jahre gebunden.
Was muss man als Starter und Kleinunternehmer beachten?Nimmt ein Onlinehändler seine gewerbliche Tätigkeit im Laufe des Kalenderjahres auf, ist bei der Beurteilung der Kleinunternehmereigenschaft alleine der voraussichtliche Umsatz des laufenden Kalenderjahres entscheiden. Wird zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit ein voraussichtlicher Umsatz zuzüglich der Umsatzsteuer von nicht mehr als 17.500 € erwartet, gilt dieser Betrag auch dann, wenn der tatsächliche Umsatz höher ist. D. h. die Kleinunternehmereigenschaft bleibt im ersten Jahr erhalten. Die Finanzbehörden haben die Möglichkeit sich die Verhältnisse zur Annahme der voraussichtlichen Umsätze vom Unternehmer erläutern zu lassen. Im drauffolgenden Kalenderjahr liegt die Eigenschaft aber nicht mehr vor, da der Umsatz im Vorjahr 17.500 € überstiegen hat. VORSICHT: Hat der Onlinehändler seine Tätigkeit im laufenden Jahr begonnen (z.B. am 01.07.) und erwartet er für den Rest des Jahres einen Umsatz von 12.000 €, so sind diese 12.000 auf einen Jahresgesamtumsatz von 24.000 € (6/12) hochzurechnen. Hier würde also kein Kleinunternehmer vorliegen. Weiterführende Hinweise: Haben Sie Fragen zu diesem Thema? |
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