| Steuertipps |
Steuertipps für SolaranlagenbetreiberSie beabsichtigen eine Photovoltaikanlage zu errichten und den erzeugten Strom an ein Energieversorgungsunternehmen zu verkaufen? Bei diesem Entschluss spielen neben den bautechnischen Fragen und der Fianzierung auch steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle, die wiederum insbesondere bei der Finanzierung zu erwägen sind. Die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Vergütungssätze für solaren Strom erlauben in der Regel einen wirtschaftlichen Betrieb der Photovoltaikanlage und eröffnen Betreibern die Möglichkeit, ihre Investitionskosten und Anlagenerträge steuerlich geltend zu machen. Anfangs wird es für Sie daher in erster Linie um die Frage gehen, was zu tun ist, damit das Finanzamt die vom Solaranlagenbauer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (19%) an Sie erstattet. Neben der Einkommensteuer dürfen Sie also auch die Umsatzsteuer nicht unterschätzen. Immerhin werden Sie nun vom Finanzamt als selbständiger gewerblicher Unternehmer und haben Rechte und Pflichten, die für viele Privatpersonen neu sind. So müssen Sie z.B. in den ersten zwei Jahren unabhängig von Ihren Einnahmen (Vergütungen des den erzeugten Strom abnehmenden Energieversorgers) monatliche Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer einreichen. Mit der unterjährlichen Einkommensteuererklärung müssen Sie eine EÜR erstellen, sowie eine zusammenfassende Umsatzsteuererklärung abgeben. Sie sehen Anlagenbetreiber sollten sich bereits vor der Errichtung und dem Betrieb einer Solaranlage mit der Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer beschäftigen. Dabei müssen Sie diese drei Steuern voneinander losgelöst betrachten, da sie nicht miteinander in Verbindung stehen. |
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