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Solarenergie – Bundestag stimmt Gesetzesänderung zu
Solaranlage & Photovoltaik
Welche Vergütung wird seit dem 1. Juli 2010 gewährt?

12.07.2010

Groß war die Empörung und was war nicht alles zu lesen in den Medien nachdem Anfang März der von der Bundesregierung beschlossene zukünftige Rahmen der Solarförderung bekannt wurde. Prompt war dieser auch im Bundestag gescheitert. Knapp vier Monate und viele medienwirksame Debatten später hat der Bundesrat der vom Vermittlungsausschuss am 05.07.2010 augehandelten Übereinkunft zur Absenkung der Solarförderung nun doch zugestimmt, so dass das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) rückwirkend mit einer Kürzung der Förderung ab dem 01.07.2010 in Kraft treten konnte. Der zwischen Bundestag und Bundesrat ausgehandelte Kompromiss sieht eine Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 01.07.2010 und zum 01.10.2010 in zwei Stufen vor. Außerdem bleibt es beim Förderausschluss für Anlagen auf Ackerland, die ab dem 01.07.2010 in Betrieb genommen werden.

Der Ausbau der Photovoltaik ist eine Erfolgsgeschichte. Allein in den vergangenen zwei Jahren hat sich die Solarstromleistung verdoppelt. Nicht zuletzt, weil die Preise für die Anlagen deutlich gesunken sind – allein im Jahr 2009 um durchschnittlich rund 30 Prozent. Mit der zum 01. Juli in Kraft tretenden Gesetzesänderung sollen die im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegten Vergütungssätze nun an die Preis- und Kostenentwicklungen angepasst werden. Somit sollen auch die Verbraucher, die die Solarförderung durch eine Umlage auf die Stromrechnung finanzieren, entlastet werden.

Der künftige Rahmen der Solarförderung in Deutschland

Beschlossene Kürzungen mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2010 sowie 1. Oktober 2010

  • Dachanlagen sowie Anlagen an Gebäuden

    Die Vergütung für vollständig ins Netz eingespeisten Solarstrom aus Dachanlagen - etwa 80 Prozent aller in Deutschland installierten Solaranlagen sind Dachanlagen - sowie für Anlagen an Gebäuden und Lärmschutzwänden wird ungeachtet von der Anlagengröße zum 1. Juli 2010 einmalig um 13 Prozent abgesenkt. Bei Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine zusätzliche Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte auf damit dann insgesamt 16 Prozent. Hinzu kommt zum Jahresende eine weitere ohnehin im Rahmen der jährlichen Degression vorgesehene Absenkung um 9 Prozent. Es gelten folgende neue Vergütungssätze:

    Staffelvergütung für vollständig ins Netz eingespeisten Solarstrom aus neu in Betrieb genommenen Solaranlagen an und auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

    Anlagengröße (Cent/kWh)    (Cent/kWh)    (Cent/kWh)    (Cent/kWh)   
    01.01.2010    01.07.2010    01.10.2010    01.02.2011   
       bis 30 kWp** 39,14    34,05    33,03    30,06   
       30 bis 100 kWp* 37,23    32,39    31,42    28,59   
       100 bis 1.000 kWp* 35,23    30,64    29,73    27,05   
       Ab 1.000 kWp* 29,37    25,55    24,79    22,56   

    * Bei mehr als 30 kW Leistung: Vergütung für die entsprechenden Leistungsanteile. Beispiel: Bei einer 150-kWp-Anlage werden ab 01.07.2010 für die ersten 30 kW 34,05 Cent/kWh vergütet, für die nächsten 70 kW 32,39 Cent und für die restlichen 50 kW 30,64 Cent.
    ** Spitzenleistung der Anlage bei optimaler Sonneneinstrahlung

    Direktverbrauch von Solarstrom

    Solarstrom, der gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009 selbst verbraucht wird (sog. Direktverbrauch) wird bis zum 31. Dezember 2010 befristet stärker gefördert. Die oben genannten 16 Prozent Kürzung finden hier keine Anwendung. Dennoch wird auch hier die Vergütung abgesenkt.

    Vor dem 01.07. wurde 2010 jede Kilowattstunde Solarstrom, die vom Anlagenbetreiber selbst oder von Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage verbraucht wurde, mit 22,76 Cent vergütet. Zuzüglich der ersparten Stromkosten von ca. 22 Cent pro kWh (brutto) ergab sich eine Gesamtvergütung von etwa 41,25 Cent. Damit wurde jede Kilowattstunde selbst genutzter Solarstrom je nach Stromanbieter und Strompreis um etwa 2,1 Cent besser vergütet als vollständig eingespeister Solarstrom (39,14 Cent). Die Direktverbrauchsvergütung war bisher jedoch auf Dachanlagen bis 30 kWp Anschlussleistung begrenzt, sodass potentielle Einsatzgebiete und Geschäftsmodelle im größeren Analagenbereich hiervon ausgeschlossen waren.

    Seit dem 1. Juli soll die Differenz acht Cent pro kWh betragen, d.h. die erstmals mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Anfang 2009 aufgenommene Option für Solarstromerzeuger eine Vergütung für selbst genutzten Solarstrom zu erhalten, wird deutlich aufgewertet. Die Bundesregierung setzt mit dieser Lösung auf das Konzept dezentral erzeugten und verbrauchten Stroms, um zukünftig die Netze zu entlasten. Dies wird insbesondere deutlich, weil die Direktverbrauchsvergütung auf Anlagen mit einer Anschlussleistung von bis zu 800 kWp ausgeweitet wird. Der gewonnene Strom für den Eigenverbrauch wird über einen Zählen registriert und bezuschusst.

    Staffelvergütung für eigenverbrauchten Solarstrom für Anlagen an und auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

    Eigenverbrauchsanteil (Cent/kWh)    (Cent/kWh)   
    01.01.2010    01.07.2010   
       anteilig bis zu 30 % Eigenverbrauch
       bis 30 kWp** 22,76    16,50   
       30 bis 100 kWp* -    14,89   
       100 bis 800 kWp* -    13,21   
       anteilig bei über 30 % Eigenverbrauch
       bis 30 kWp** 22,76    20,88   
       30 bis 100 kWp* -    19,27   
       100 bis 800 kWp* -    17,59   

    * Bei mehr als 30 kW Leistung: Vergütung für die entsprechenden Leistungsanteile. Beispiel: Bei einer 150-kWp-Anlage werden ab 01.07.2010 für die ersten 30 kW 34,05 Cent/kWh vergütet, für die nächsten 70 kW 32,39 Cent und für die restlichen 50 kW 30,64 Cent.
    ** Spitzenleistung der Anlage bei optimaler Sonneneinstrahlung

  • Freiflächenanlagen

    Freiflächenanlagen bleiben auch nach dem 1. Januar 2015 weiter zulässig und können entgegen der bisherigen Regelung im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) auch danach gebaut werden. Die Vergütung für Solarparks auf Freiflächen wurde zum 01.07. einalig um 12 Prozent abgesenkt. Bei Anlagen, die erst nach dem 30.09.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 15 Prozent.

    Ackerflächen

    Anlagen auf Ackerflächen werden ab dem 1. Juli 2010 nicht mehr gefördert. Für Freiflächenanlagen auf reinen Ackerflächen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, d.h. die sich bereits zum 1. Januar 2010 in einem beschlossenen Bebauungspaln befanden und die bis Ende des Jahres ans Netz gehen, gilt eine Übergangsregelung. Diese Projekte dürfen wie geplant errichtet werden und erhalten die Einspeisevergütung für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die nächsten 20 Jahre. Als Ausgleich für den Wegfall von Ackerflächen können Freiflächenanlagen neuerdings innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen realisiert werden.

    Konversationsflächen

    Konversionsflächen, die eine Vergütung nach dem EEG ermöglichen, umfassen jetzt zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung (Mülldeponien, alte Industrie- oder Gewerbeflächen oder ehem. Militärgelände) auch solche aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung. Die Kürzung der Einspeisevergütung ab dem 01.07. beträgt 8 Prozent. Bei Anlagen, die erst nach dem 30.09.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 11 Prozent.
    Grund für die im Vergleich zu unbelasteten Freiflächen hier geringer ausfallende Kürzung sind die höheren Aufwendungen für die Beseitigung von Altlasten für Investoren.

    Vergütungssätze für Solarstrom aus neu in Betrieb genommenen Freiflächenanlagen
    ab 1. Juli 2010

    Anlagenform (Cent/kWh)    (Cent/kWh)    (Cent/kWh)    (Cent/kWh)   
    01.01.2010    01.07.2010    01.10.2010    01.02.2011   
       Freiflächen
       Freiflächen 28,43    25,02    24,26    22,08   
       Ackerflächen 28,43    -    -    -   
       Konversationsflächen 28,43    26,16    25,37    23,09   

Degression - Geplante Kürzungen ab 2011

Die bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in § 20 Abs. 2 EEG 2009 verankerten regulären Degressionssätze solarer Strahlungsenergie zu den Jahreswechseln bleiben von den ab 1. Juli geltenden Kürzungen unangetastet, werden aber stärker der Marktentwicklung angepasst. Im Gesetz festgelegt ist für das Jahr 2011 eine Degression, d.h. eine jährliche Absenkung der Vergütung, von 9 Prozent sowohl für Freiflächenanlagen als auch Dachanlagen (größenunabhängig).

Geändert wurden die in § 20 Abs. 2a EEG 2009 genannten Grenzen für den jährlichen Neubau, welche jeweils die genaue Höhe der jährlich festzusetzenden Degression fürs Folgejahr bestimmen.

Die Bundesregierung strebt zukünftig einen jährlichen Neubau (Marktvolumen) von Solaranlagen & Photovoltaik mit einer Leistung von 3.000 MW an.

Die in § 20 Abs. 2 EEG 2009 genannten Degressionssätze erhöhen sich Schrittweise - 2011 um jeweils 2 Prozentpunkte und 2012 um jeweils 3 Prozentpunkte. - je 1.000 Megawatt zusätzlichem Marktvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent, wird in den beiden Folgejahren ein Leistungszuwachs von 3.500 MW bei Solaranlagen überschritten.

Wird in den kommenden Jahren weniger als 2.500 MW Solarleistung neu installiert, fallen die regulären Degressionssätze geringer aus: Sie sinken um 2,5 Prozentpunkte je 500 MW.

   Unsere Hinweise für Sie:

  • Betroffen von den Gesetzesänderungen sind nur neue Anlagen, d.h. Anlagen, die nach dem 1. Juli 2010 errichtet werden. Bestehende Anlagen erhalten die Vergütungssätze, die galten, als sie errichtet wurden.
  • Auch mit den vorgesehenen Änderungen bleiben Solaranlagen rentabel, wenn der jeweilige Standort hierfür geeignet ist. Auch künftig wird die Einspeisevergütung die durchschnittlichen Kosten für eine Anlage wieder einspielen.
  • Wahrscheinlich sinken die Preise für Anlagen 2010 um weitere zehn bis 15 Prozent.
  • Verfallen Sie jetzt also nicht in Panik. Doch eine gute Vorbereitung wird jetzt noch wichtiger. Vergleichen sie mehrere Anlagenangebote von verschiedenen Anbietern und lassen Sie sich beraten - vorallem auch steuerlich. Nutzen Sie unser Wissen! Wir beraten Sie gern.


 

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