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Allgemeine Grundsätze der Kassenführung
Allgemeine Grundsätze der Kassenführung

27.05.2010

Allgemeine Grundsätze der Kassenführung

  • Keine Kassenbewegung ohne Beleg. D. h., für jede Einzahlung und für jede Auszahlung muss ein Beleg hinterlegt sein. Sollte es keinen Fremdbeleg geben, so ist ein Eigenbeleg anzufertigen.

  • Die Belege sind fortlaufend zu nummerieren. Die Nummerierung beginnt mit jedem neuen Jahr, neu an zu laufen. Die Nummer ist im Kassenbericht im Feld Belegnummer 1 aufzuführen.

  • Die Kassenbewegungen sind werktäglich aufzuzeichnen. Sollten an einem Tag keine Bewegungen erfolgt sein, so ist auch dies kurz zu vermerken.

  • Der werktägliche Sollbestand ist zu ermitteln und mit dem tatsächlichen Ist-Bestand der Kasse abzugleichen (Kassensturz).

  • Der Tagesbestand ist jeweils in der gleichen Zeile wie der letzte Tagesumsatz aufzuführen.

  • Der Kassenbestand darf nicht kleiner als 0 € sein. Dies ergibt sich daraus, dass die Kasse eine Bargeldeinrichtung, ähnlich einem Portmonee, ist. Bargeld kann nicht negativ werden.

  • Der Kassenbericht ist jeweils vom Verantwortlichen täglich/wöchentlich/monatlich zu unterzeichnen. Dies erfolgt um der Verfälschung oder Veränderung der Angaben vorzubeugen.

  • Geldtransit zwischen verschieden Kassen oder zwischen der Kasse und der Bank sind aufzuzeichnen.

  •    Beispiel

    Einzahlung von 1.000 € auf die Bank. In der Kasse erfolgt die Aufzeichnung eines Abgangs von 1.000 € und in der Bank werden 1.000 € als Einzahlung vermerkt.



  • Privatentnahmen und Privateinlagen sind zu erfassen (trifft für eine Kapitalgesellschaft nicht zu).

  • Private Verauslagungen und Erstattungen aus der Kasse sind als Ausgaben zu erfassen. Als Datum ist das Datum der Auszahlung aus der Kasse zu erfassen.

  • Berichtigungen von fehlerhaften Eintragungen sind so vorzunehmen, dass die Veränderung jederzeit nachvollziehbar ist. Berichtigungen sind mit der Unterschrift des Berichtigenden zu versehen.

  • Leerzeilen im Kassenbuch sind nicht zulässig. Es ist fortlaufend untereinander zu schreiben.

  • Rundungen jeglicher Art sind nicht zulässig. Die Einzahlungen und Auszahlungen sind auf den Cent genau zu erfassen.

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