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Neue Methoden der Betriebsprüfung

Neue Methoden der Betriebsprüfung


04.02.2010

Mit völlig neuen Methoden bringen Betriebsprüfer selbst die steuerehrlichsten Firmenchefs mächtig in die Bredouille. So hat der Inhaber eines renommierten Hotels jeglichen Glauben an gerechte  Steuergesetzgebung verloren

Dass seine Geschäfte ordentlich und korrekt geführt worden sind, dessen war er sich sicher. Der Betriebsprüfer sah dies wohl etwas anders, verwarf kurzerhand die gesamte Buchhaltung und nahm eine Zuschätzung des Umsatzes von 250 T€ vor.

Das bedeutet eine kräftige Nachzahlung an Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Die Ursache: die statistisch-mathematischen Prüfungsmethoden der Finanzbehörde wiesen auf Manipulationen in der Buchhaltung hin.

Was sind das für Methoden, die den Betriebsprüfern solch eine Macht verschaffen?

Um die Buchhaltung eines Unternehmens auf Stichhaltigkeit und Plausibilität zu prüfen, werden mit Hilfe von computergestützten Kalkulationsprogrammen zunehmend Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung genutzt.

Die neuen Methoden heißen: Benford´s Gesetz, Chi- Quadrat-Test und Zeitreihenvergleich.

Das Benfordsche Gesetz (oder wie lautet Ihre Lieblingszahl) weist nach, dass es auf der Welt mehr Zahlen mit einer niedrigen Anfangsziffer gibt, als solche mit einer hohen ersten Zahl. So kommt beispielsweise die Zahl 1 mit einer mathematischen Häufigkeit von 30,10 % vor, die Zahl 9 hingegen lediglich zu 4,57 %. Eine manipulierte Buchhaltung wird dem Benfordschen Gesetz nicht folgen. Interessant ist nämlich, dass der Mensch augenscheinlich den Zahlen 5 und 6, also denen in der Mitte den Vorzug gibt. Die Häufigkeitsverteilung der Zahlen nach Benford wird hier also abweichen, weshalb der Prüfer Unstimmigkeiten in der Buchhaltung annimmt.

Solche Unstimmigkeiten führen allein noch nicht zu einer Zuschätzung, sie werden jedoch weitere Überprüfungen auslösen. Diese können z.B. in der Durchführung des Chi-Quadrat-Tests bestehen. Der Chi-Quadrat-Test ist eine stochastische Methode. Er basiert auf der Erkenntnis, dass jeder Mensch unbewusst Sympathien und Antipathien gegen bestimmte Zahlen hat.

Weist ein Unternehmer nun anstelle der tatsächlichen Zahlen frei erfundene Zahlen aus, kommt dieser psychologische Faktor zum Tragen. Bei längeren Zahlenkolonnen kann davon ausgegangen werden, dass der prozentuale Anteil der vorkommenden Ziffern etwa gleich groß ist (z.B. 10 % bei Zahlen von 0-9). Verglichen wird beispielsweise die letzte Ziffer vor dem Komma.

Durch den Test wird die Abweichung der tatsächlichen Häufigkeit der einzelnen Ziffern von dem erwarteten Ergebnis ermittelt und analysiert. Die bevorzugten Zahlen („Lieblingszahlen“) sollten bei einer fingierten Buchhaltung nun deutlich häufiger als erwartet vorkommen, Zahlen, für die einegewisse Abneigung gehegt wird, eher seltener.

Sollte sich nun bestätigen, dass die Abweichungen systematischen Charakter haben, ist die formelle und sachliche Ordnungsmäßigkeit der Buchführung widerlegt. Der Bundesfinanzhof hat sich zu Tests dieser Art noch nicht geäußert. Die Beamten sind jedoch angewiesen, diese Tests zur Prüfung der Buchhaltung anzuwenden. Beim Zeitreihenvergleich wird die Entwicklung des Rohgewinnaufschlags innerhalb des Jahres analysiert.

Nach Auffassung der Finanzbehörde bleibt der Rohgewinnaufschlag theoretisch über einen längeren Zeitraum gleich. Ergeben sich nun aus der wochenweisen Untersuchung der Rohgewinnaufschläge Auffälligkeiten und/oder weicht die Höhe vom Jahres-Mittelwert ab, wird dies als Indiz für Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung gewertet. Als Vergleich werden zudem branchenspezifische Daten herangezogen. Ohne schlüssigeund nachweisbare Argumente (z.B. saisonale Schwankungen der Einkaufspreise, Lieferantenwechsel etc.) ist das Abwehren einer Zuschätzung fast unmöglich. Das Verfahren des Zeitvergleichs wird von den Finanzgerichten generell anerkannt. Kann der Prüfer seine Zweifel an der Ordnungsmäßigkeitder Buchhaltung mit einer oder mehrerer dieser Methoden untermauern, so ist eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen kaum abzuwehren. Dabei drohen nicht nur finanzielle Belastungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.


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