Erbschaftsteuerrechner 2008
altes Recht
neues Recht
0
Handelt es sich um einen Erbfall oder eine Schenkung?
Erbfall
Schenkung
1
Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen
1.1
Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
1.2
Prüfung der Begünstigung des Betriebs:
1.2.1
Prozentanteil des Verwaltungsvermögens innerhalb des Betriebsvermögens:
1.2.2
Wurde in den letzten zwei Jahren Verwaltungsvermögen geschaffen?
ja
nein
1.2.3
Wert des geschaffenen Verwaltungsvermögens lt. 1.2.2
2
Gewerbliches / Freiberufliches Betriebsvermögen
2.1
Wert des Unternehmens
2.1.1
Unternehmenswert (Ertragswert)
2.1.2
Nicht betriebsnotwendiges Vermögen
2.1.3
Beteiligung an anderen Gesellschaften, wenn betr.notwendig
2.1.4
Zwei Jahre vor dem Bewertungsstichtag eingelegte Wirtschg.
2.2
Prüfung der Begünstigung des Betriebs:
2.2.1
Prozentanteil des Verwaltungsvermögens innerhalb des Betriebsvermögens:
2.2.2
Wurde in den letzten zwei Jahren Verwaltungsvermögen geschaffen?
ja
nein
2.2.3
Wert des geschaffenen Verwaltungsvermögens lt.2.2.2
3
Summe Betriebsvermögen sowie landw. Vermögen
0 €
0 €
Begünstigungsregelung wählen:
Keine
85%
100%
4
Sonstiges Grundvermögen
4.1
Selbstgenutztes Wohneigentum
4.1.1
Wert des selbstgenutzten Wohneigentums
4.1.2
Wohnfläche selbstgenutztes Wohneigentum in qm
4.2
Wert des zu Wohnzwecken vermieteten Grundvermögens
4.3
Wert des übrigen Grundvermögens
5
Sonstiges Privatvermögen
6
Wert des gesamten Vermögensanfalls
0 €
0 €
7
Freibetrag Übernehmer/ Erbe
Ehegatte
Kind, Kinder verstorb. Kinder
Enkel
Eingetragene Lebenspartners.
Eltern im Fall einer Erbschaft
Eltern im Fall einer Schenkung
Bruder / Schwester
Nichte / Neffe
Schwiegerkinder
Nicht verwandt
8
Berechnung der Erbschaftsteuer
Altes Recht
Neues Recht*
8.1
Begünstigtes Betriebsvermögen
0 €
0 €
8.2
nach neuem Recht
entfällt
0 €
8.3
Zwischensumme
0 €
0 €
8.4
Freibetrag für Betriebsvermögen altes Recht / neues Recht
0 €
0 €
8.5
Zwischensumme
0 €
0 €
8.6
35% Bewertungsabschlag nach altem Recht
0 €
entfällt
8.7
Zwischensumme
0 €
0 €
8.8
Nicht begünstigtes Betriebsvermögen
entfällt
0 €
8.9
Wert selbst genutztes Wohneigentum nach evtl. Begünstigung
0 €
0 €
8.10
Zu Wohnzwecken vermietetes Grundvermögen inkl. Abschlag neues Recht
0 €
0 €
8.11
Übriges Grundvermögen
0 €
0 €
8.12
Sonstiges Privatvermögen
0 €
0 €
8.13
Zwischensumme
0 €
0 €
8.14
Persönlicher Freibetrag
0 €
0 €
8.15
tatsächlich beanspruchter Freibetrag
0 €
0 €
9
Steuerpflichtiger Gesamterwerb
0 €
0 €
10
Berechnung der Erbschaftsteuerbelastung
10.1
Steuersatz
10.2
Steuerbetrag
0 €
0 €
Altes Recht ist vorteilhaft - Mehrbelastung neues Recht
0 €
* Achtung: Bei Weiterführung des Betriebs nach neuem Recht müssen die 7- bzw. 10-jährigen Behaltensfristen sowie die Lohnsummenregelungen eingehalten werden, sonst entfallen die Begünstigungsregelungen (85 % bzw. 100%-Abschlag + Freibetrag) rückwirkend. Aber es gibt keinen Fallbeileffekt. Für jedes Jahr der eingehaltenen Behaltensregeln werden 14.29 % (bei 7 Jahren) bzw. 10% (bei 10 Jahren) des begünstigten Betriebsvermögens erlassen.
Verstoß gegen die Behaltefrist
Verstoß gegen die Behaltefrist nach Ablauf von wie vielen Jahren?
gar nicht
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Wird gegen die Behaltefristen verstoßen und nicht reinvestiert, so droht eine Steuermehrbelastung von:
0 €
Nur für Erbschaften zwischen dem 01.01.2007 und dem 31.12.2008:
Handelt es sich um einen Erbfall zwischen dem 01.01.2007 und dem 31.12.2008?
ja
nein